Gemeinsam für Menschen mit Demenz in Schleswig-Holstein

Demenznetzwerke in Schleswig Holstein

Warum braucht es Demenznetzwerke?
Neben den Vereinsstrukturen der lokalen Alzheimer Gesellschaften arbeiten in vielen Regionen Schleswig-Holsteins Kommunen, Bürger:innen, Unternehmen und Vereine in sogenannten Demenznetzwerken zusammen. Ziel ist es, Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein möglichst normales Leben zu ermöglichen.

Netzwerke…

  • …geben Orientierung über Angebote,
  • …bringen Akteur:innen zusammen,
  • …fördern Kooperationen – u.a. mit Museen, Hausärzten, Bauernhöfen und anderen regionalen Anbieter:innen vor Ort

 
Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Demenz…

  • nicht ausgegrenzt werden,
  • einfühlsam akzeptiert bleiben,
  • möglichst lange am gesellschaftlichen Leben teilhaben können
  • und konkrete Unterstützung erhalten.

Welche Netzwerke gibt es?

Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Bereits in den Jahren 2012 bis 2018 wurden in mehreren Förderwellen rund 500 lokale Demenznetzwerke in ganz Deutschland aufgebaut.

Seit 2020 läuft eine weitere Förderperiode mit weiteren Förderwellen. Die aktuell fünfte und vorerst letzte Förderwelle ist bereits gestartet und läuft noch bis 2026. Ziel des Programms ist es, den Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken zu unterstützen, die die Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen vor Ort stärken.

Viele Netzwerke in Schleswig-Holstein haben im Rahmen dieser oder früherer Förderphasen finanzielle Unterstützung erhalten.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Zusammenschlüsse, die:

• aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert wurden,
• nach der Förderphase als selbstorganisierte Netzwerke (häufig über die Förderung nach §45c Abs. 9 SGB XI) weiterbestehen,
• oder sich unabhängig davon gebildet haben – oft initiiert durch engagierte Akteur:innen vor Ort.

Übersicht bestehender Netzwerke in Schleswig-Holstein

Eine Liste mit allen, uns bekannten Demenznetzwerke in Schleswig-Holstein, unabhängig von ihrer Finanzierung finden Sie hier:
Kontaktliste der Demenznetzwerke

Die bundesweit geförderten Lokalen Allianzen finden Sie auf dieser
Projektlandkarte: Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz

Ansprechpartner auf Bundesebene

Die Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine zentrale Anlaufstelle für bestehende und neue Demenznetzwerke auf Bundesebene.

Sie bietet Fachtagungen und Workshops zum Austausch, fördert den länderübergreifenden Dialog und bringt Erfahrungen in die Nationale Demenzstrategie ein.

Unterstützung für Netzwerke in Schleswig-Holstein

Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein begleitet Demenznetzwerke bei Aufbau und Weiterentwicklung:

  • Durch Beratung bei Öffentlichkeitsarbeit und Finanzierung
  • Mit Austauschformaten und kollegialem Lernen
  • Bietet Unterstützung bei Antragsstellung und informiert.

 

Wenn Sie ein Netzwerk in Schleswig-Holstein aufbauen möchten oder Fragen haben – wir begleiten Sie gern als Landesnetzwerkstelle und stehen Ihnen mit Rat und Erfahrung zur Seite.

Wissenswertes zur Förderung für Netzwerke in Schleswig-Holstein

Die Förderung regionaler Netzwerke ist seit dem 01.01.2026 im § 45e SGB XI verankert. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen ist diese Seite derzeit nicht vollständig und in Überarbeitung. Wir bitten um etwas Geduld.

 

Ziel der Förderung

Die Förderung dient dem strukturierten Zusammenschluss aller an der Pflege beteiligten Akteur:innen mit dem Ziel:

  • Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen zu verbessern
  • pflegende Angehörige zu entlasten
  • Kooperationen zu fördern

Antragstellung & Voraussetzungen

Seit dem 01.01.2026 ist die „Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken“ im § 45e SGB XI verankert. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich derzeit noch auf § 45c SGB XI und werden angepasst, sobald die entsprechenden „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung“ veröffentlicht worden sind.
Wichtig: Die Fördersumme beträgt seit dem 01.01.2026 30.000 € pro Kreis/kreisfreie Stadt je Kalenderjahr.
Dieser Leitfaden informiert über notwendige Unterlagen, Voraussetzungen und Inhalte der Förderung, sowie über die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein.
Genehmigungsverfahren (PDF)
Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen (PDF)
Die notwendigen Unterlagen finden Sie weiter unten, unter dem Punkt „Downloads“ zum Herunterladen.

Ansprechpartner:innen

Anträge zur Förderung sind bei den jeweiligen regionalen Zuständigkeiten der Landespflegekassen einzureichen. Die für Ihre Region zuständigen Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

Darüber hinaus steht Ihnen Sven Peetz (vdek) als zentraler Ansprechpartner der Pflegekassen für Fragen zu Verfügung:
Sven Peetz, 0431 – 97 441 – 27, sven.peetz@vdek.com

Downloads

Hinweis: Seit dem 01.01.2026 ist die „Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken“ im § 45e SGB XI verankert. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich derzeit noch auf § 45c SGB XI und werden angepasst, sobald die entsprechenden „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung“ veröffentlicht worden sind.
Wichtig: Die Fördersumme beträgt seit dem 01.01.2026 30.000 € pro Kreis/kreisfreie Stadt je Kalenderjahr.

• Anlage 1: Netzwerk-Steckbrief zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB X
Anlage 2: Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI
Anlage 3: Vereinbarung der Zusammenarbeit zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI
• Anlage 4: Konzept zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI
• Anlage 5: Kostenplan Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI
• Anlage 6: Stellungnahme des Kreises/der kreisfreien Stadt Freiwillige Vereinbarung
• Anlage 7: Regionale Zuständigkeiten der Landesverbände der Pflegekassen in Schleswig-Holstein zur Förderung kommunaler Netzwerke
• Anlage 8: Verwendungsnachweis