Gemeinsam für Menschen mit Demenz in Schleswig-Holstein

Lokale Allianzen / Demenznetzwerke

Wofür gibt es diese überhaupt?
An vielen Orten in Schleswig-Holstein gibt es bereits Demenznetzwerke, in denen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen und Vereine zusammenwirken, damit das Leben mit Demenz leichter wird. Sie bieten Orientierung über vorhandene Angebote, bringen Akteure an einen Tisch, stimmen deren Angebote untereinander ab und suchen neue Kooperationen z.B. mit Museen, Bauernhöfen oder Hausärzten.

Menschen mit Demenz brauchen vor Ort Strukturen, die ihnen und ihren Familien konkret helfen, trotz Demenz ihren Alltag so normal wie möglich weiterzuleben. In den Lokalen Allianzen vernetzen sich Akteure und nehmen Einfluss, damit Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen

  • nicht ausgegrenzt werden,
  • verständnisvoll und einfühlsam akzeptiert werden,
  • solange es geht in das gesellschaftliche Leben einbezogen bleiben
  • und individuelle Hilfe und Unterstützung erfahren.

Welche Netzwerke gibt es in Schleswig-Holstein und wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet zum Januar 2024 in die fünfte und vorerst letzte Förderwelle im Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“. Ziel ist es, die deutschlandweite Verbreitung lokaler Demenznetzwerke zu unterstützen. Gefördert wurden zum Beispiel Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit Demenz ermöglichen oder die Unterstützung im Alltag bieten.
Eine Liste der Demenznetzwerke und Lokalen Allianzen in Schleswig-Holstein finden Sie hier. Oder schauen Sie auf die Projektlandkarte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wo gibt es Unterstützung für Netzwerke?

Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein unterstützt lokale Demenznetzwerke in ihrem Engagement. In unseren Kooperationen lernen wir miteinander und voneinander, unterstützen bei Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, leisten Hilfestellung bei Fragen zur Finanzierung und organisieren Austauschtreffen unter den Netzwerken.

Darüber hinaus ist die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ bei der BAGSO eine Anlaufstelle für bestehende und sich neu gründende Demenznetzwerke auf bundesweiter Ebene. Auf Fachtagungen und Workshops bietet sie Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, themenbezogene Erfahrungen auszutauschen und neue fachliche Impulse zu erhalten. Sie fördert den Fachaustausch zwischen den Bundesländern und bringt die Erfahrungen der lokalen Demenznetzwerke in die Nationale Demenzstrategie mit ein. Diese Netzwerkstelle wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Das Projekt schließt an das Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ des BMFSFJ an, in dem bundesweit 500 lokale Hilfenetzwerke für Menschen mit Demenz aufgebaut wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen für Netzwerke.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich als Lokale Allianz für Menschen mit Demenz in der nächsten Förderrunden bewerben möchten und/oder uns als Interessenbekunder an Ihrer Seite wissen möchten, stehen wir Ihnen als Landesnetzwerkstelle zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne an:

Silke Steinke, Telefon: 040/23 83 044 – 22, steinke@demenz-sh.de

Netzwerkförderung / Grundlagen

Regionale Netzwerke können sich von den Pflegekassen in Schleswig-Holstein fördern lassen.
Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung finden Sie hier.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aktuell aus. Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. In den Stadtstaaten (die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen) können pro Bezirk zwei regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Für mehr Transparenz müssen die Landesverbände der Pflegekassen eine Übersicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geförderten regionalen Netzwerke auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen. Das vollständige Gesetz finden Sie hier. Die Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI wird von den jeweiligen Pflegekassen auf Landesebene geregelt.

Die Netzwerke sollen dem strukturierten Zusammenwirken aller Akteure dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind. Ziel der regionalen Netzwerke ist die Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen. Das antragstellende Netzwerk muss inhaltlich und bezogen auf die Netzwerkpartner offen gestaltet sein und Beitrittsmöglichkeiten und Kooperationen mit bestehenden und sich neu gründenden Netzwerken ermöglichen.

Dieser Leitfaden informiert über notwendige Unterlagen, Voraussetzungen und Inhalte der Förderung, sowie über die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein.

Genehmigungsverfahren (PDF)
Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen (PDF)
Die notwendigen Unterlagen finden Sie am Ende der Seite unter dem Punkt „Downloads“.

Ansprechpartner/innen

Anträge zur Förderung sind bei den jeweiligen regionalen Zuständigkeiten der Landespflegekassen einzureichen (siehe Tabelle).

Darüber hinaus steht Hr. Peetz (vdek) als zentraler Ansprechpartner der Pflegekassen für Fragen zu Verfügung:
Sven Peetz, E-Mail: sven.peetz@vdek.com  Tel.: 0431/97441-27

Lokale Allianzen und Demenznetzwerke – wofür gibt es diese überhaupt? An vielen Orten in Schleswig-Holstein gibt es bereits Demenznetzwerke, in denen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen und Vereine zusammenwirken, damit das Leben mit Demenz leichter wird. Sie bieten Orientierung über vorhandene Angebote, bringen Akteure an einen Tisch, stimmen deren Angebote untereinander ab und suchen neue Kooperationen zum Beispiel mit Museen, Bauernhöfen oder Hausärzten. Menschen mit Demenz brauchen vor Ort Strukturen, die ihnen und ihren Familien konkret helfen, trotz Demenz ihren Alltag so normal wie möglich weiter zu leben. In den Lokalen Allianzen vernetzen sich Akteure und nehmen Einfluss, damit Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen
  • nicht ausgegrenzt werden,
  • verständnisvoll und einfühlsam akzeptiert werden,
  • so lange es geht in das gesellschaftliche Leben einbezogen bleiben
  • und individuelle Hilfe und Unterstützung erfahren.-
      Welche Netzwerke gibt es in Schleswig-Holstein und wie kann ich Kontakt aufnehmen? Eine Liste der Demenznetzwerke und Lokalen Allianzen in Schleswig-Holstein finden Sie hier. Oder schauen Sie auf die Projektlandkarte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jungend. Vierte Förderrunde im Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Ausschreibung für die vierte Förderrunde im Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ veröffentlicht. Ziel ist es, die deutschlandweite Verbreitung lokaler Demenznetzwerke zu unterstützen. Die Ausschreibung richtete sich an Akteure in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen es noch an Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Demenz fehlte und die bisher noch keine Förderung im Programm erhalten haben. Gefördert werden zum Beispiel Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit Demenz ermöglichen oder die Unterstützung im Alltag bieten. Neuer Förderschwerpunkt ist der Aufbau einer ehrenamtlichen Erstbegleitung nach der Diagnose. Weitere Informationen finden Sie hier.   Wo gibt es Unterstützung für Netzwerke? Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein unterstützt lokale Demenznetzwerke in ihrem Engagement. In unseren Kooperationen lernen wir miteinander und voneinander, unterstützen bei Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, leisten Hilfestellung bei Fragen zur Finanzierung des Netzwerks und organisieren Austauschtreffen unter den Netzwerken. Darüber hinaus ist die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ bei der BAGSO eine Anlaufstelle für bestehende und sich neu gründende Demenznetzwerke auf bundesweiter Ebene. Auf Fachtagungen und Workshops bietet sie Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, themenbezogene Erfahrungen auszutauschen und neue fachliche Impulse zu erhalten. Sie fördert den Fachaustausch zwischen den Bundesländern und bringt die Erfahrungen der lokalen Demenznetzwerke in die Nationale Demenzstrategie mit ein. Diese Netzwerkstelle wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Das Projekt schließt an das Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ des BMFSFJ an, in dem bundesweit 500 lokale Hilfenetzwerke für Menschen mit Demenz aufgebaut wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.   Informationen für Netzwerke Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sich als Lokale Allianz für Menschen mit Demenz in einer der nächsten Förderrunden bewerben möchten und/oder uns als Interessenbekunder an Ihrer Seite wissen möchten, stehen wir Ihnen als Landesnetzwerkstelle auch gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an: Silke Steinke, Telefon: 040/23 83 044 – 22, steinke@demenz-sh.de   Netzwerkförderung Grundlagen Regionale Netzwerke können sich von den Pflegekassen in Schleswig-Holstein fördern lassen. Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung finden Sie hier. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aktuell aus. Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. In den Stadtstaaten (die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen) können pro Bezirk zwei regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Für mehr Transparenz müssen die Landesverbände der Pflegekassen eine Übersicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geförderten regionalen Netzwerke auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen. Das vollständige Gesetz finden Sie hier. Die Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI wird von den jeweiligen Pflegekassen auf Landesebene geregelt. Die Netzwerke sollen dem strukturierten Zusammenwirken aller Akteure dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind. Ziel der regionalen Netzwerke ist die Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen. Das antragstellende Netzwerk muss inhaltlich und bezogen auf die Netzwerkpartner offen gestaltet sein und Beitrittsmöglichkeiten und Kooperationen mit bestehenden und sich neu gründenden Netzwerken ermöglichen. Dieser Leitfaden informiert über notwendige Unterlagen, Voraussetzungen und Inhalte der Förderung, sowie über die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein. Genehmigungsverfahren Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen Die notwendigen Unterlagen finden Sie am Ende der Seite unter dem Punkt “Downloads”.   Ansprechpartner/innen Anträge zur Förderung sind bei den jeweiligen regionalen Zuständigkeiten der Landespflegekassen einzureichen. Siehe Tabelle Darüber hinaus steht Hr. Peetz (vdek) als zentraler Ansprechpartner der Pflegekassen für Fragen zu Verfügung: Sven Peetz, E-Mail: sven.peetz@vdek.com  Tel.: 0431/97441-27   Downloads Netzwerk-Steckbrief zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI Kooperationsvereinbarung zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI Vereinbarung der Zusammenarbeit zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI Konzept zur Förderung kommunaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI Kostenplan Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI Stellungnahme des Kreises/der kreisfreien Stadt Freiwillige Vereinbarung Regionale Zuständigkeiten der Landesverbände der Pflegekassen in Schleswig-Holstein zur Förderung kommunaler Netzwerke Verwendungsnachweis