Die Aufgaben der Praxisanleitenden haben sich seit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes am 1. Januar 2020 erweitert: Neben den
entsprechenden Qualifikationsanforderungen an Praxisanleitende beinhaltet das Gesetz eine jährliche Fortbildungsverpflichtung von
24 Stunden. Den Praxisanleitenden kommt damit eine bedeutende Rolle beim Kompetenzerwerb der Auszubildenden zu.
Die 8-stündige Fortbildung beschäftigt sich zum einen mit der „Lebenswelt Demenz“, quasi einem „Demenzrefresh“ und beinhaltet neben dem Schwerpunkt der Selbstreflexion (Demenzparcours hands-on-dementia, Übungen mit dem Ressourcenmodell, Alterssimulationsanzug GERT) auch die Auseinandersetzung mit der Biografie und den „Blumen aus Kitwoods Garten“. Eine Praxissimulation bildet dann die Grundlage für den konkreten Praxistransfer und wir klären die Fragen, welche Rahmenbedingungen
eine gute Praxisanleitung braucht und wie ich den Auszubildenden ein konkretes und qualitativ gutes Feedback auf die pflegerische Intervention geben kann.
Kosten: 90 Euro/ 70 Euro (für ehrenamtlich Engagierte) inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke.
8 Fortbildungspunkte (gilt für beruflich Pflegende).